Das Konzept
Zum Schuljahr 2013/14 konnte dank der großzügigen Unterstützung des Fördervereins der CWS die Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA) eingeführt werden.
Dieses Rechtschreibförderprojekt der Universität Münster gliedert sich in die drei Schritte Testung, Diagnose und Förderung.
Im ersten Schritt schreiben die Schülerinnen und Schüler ein Lückendiktat, bei dem die Kinder die diktierten Lückenwörter handschriftlich eintragen.
Im zweiten Schritt werden die Tests computergestützt diagnostiziert, d.h. es werden sowohl bestehende Rechtschreibkompetenzen ermittelt als auch Fehler in über 210 unterschiedliche
Fehlerkategorien eingeteilt. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung der Fehlerwörter durch Sprachwissenschaftler und Lerntherapeuten der Universität Münster. Bei der Diagnose wird zwischen dem
grundlegenden Bereich (Ausfertigung, Wahrnehmung, Speicherung) und dem Regelbereich (Anwendung von Rechtschreibregeln, morphologische Orientierung, weitere Aspekte der Wortschreibung)
unterschieden.
Anschließend wird ein Gesamtbild der Leistungsstärke des Kindes erzeugt, das sich in einem individuellen Förderplan niederschlägt.
Im dritten Schritt wird auf Grundlage der diagnostizierten Fehler Arbeitsmaterial bereitgestellt, mit dessen Hilfe jedes Kind an den individuellen Schwächen arbeiten kann.
Die Umsetzung
Testung
Alle Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse werden zu Beginn des Schuljahres hinsichtlich ihrer Rechtschreibkompetenzen getestet.
Im Klassenverband werden mehrere Testdiktate geschrieben, die in der Grundschule behandelte Rechtschreibphänomene zum Schwerpunkt haben.
Diagnose
Die Testdiktate werden von der Deutschlehrkraft korrigiert, wobei eine detaillierte Fehleranalyse erfolgt. So werden die Fehler in Kategorien des Regelbereichs der deutschen Rechtschreibung wie
Groß- und Kleinschreibung, Dehnung, Schärfung usw. eingeteilt. Schülerinnen und Schüler, die hier ein auffälliges Ergebnis zeigen, werden nochmals mithilfe der Münsteraner Rechtschreibanalyse
getestet.
Förderung
Vor den Herbstferien ist die Test- und Diagnosephase abgeschlossen. Schülerinnen und Schüler, die in beiden Testdurchläufen eine noch nicht ausreichende Rechtschreibleistung gezeigt haben, werden
vor dem Hintergrund Ihres Bedarfs in Fördergruppen eingeteilt. Hier arbeiten die Kinder mithilfe eines Förderbuches, das Arbeitsmaterial zu den bisherigen Fehlerschwerpunkten enthält, an ihren
jeweiligen Schwächen.
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2017 und hier besonders § 7 sowie §
37ff..
Demnach stellt die Klassenkonferenz fest, ob bei einer Schülerin / einem Schüler besondere Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben nach Maßgabe der o.g. Verordnung vorliegen und beschließt
eine passende Fördermaßnahme. Hierbei ist als Fördermaßnahme zwischen drei verschiedenen Differenzierungen zu unterscheiden:
Vorrangige Fördermaßnahme ist die Differenzierung hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung. Ein Vermerk im Zeugnis erfolgt nur bei der Differenzierung hinsichtlich der Art und Weise
der Leistungsbewertung.
Mit der Feststellung der besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben ist der Besuch eines Förderkurses verpflichtend, der einmal wöchentlich in der 7. Stunde stattfindet.