(ab 2018/19)
Sollten Sie im Verlauf der Qualifikationsphase das Ziel, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, nicht weiter verfolgen und die Qualifikationsphase mindestens bis zum Ende des zweiten Halbjahres besucht haben, können Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Die schulischen Voraussetzungen der Fachhochschulreife erfüllt, wer in zwei Halbjahren der Qualifikationsphase
Unter den einzubringenden Kursen müssen sich je zwei Halbjahreskurse in Deutsch, eine Fremdsprache, Politik & Wirtschaft oder Geschichte, Mathematik und einer Naturwissenschaft befinden. Aus anderen Fächern können höchstens je zwei Kurse eingebracht werden. Die dabei einbezogenen Halbjahre müssen hierbei unmittelbar aufeinander folgen, wobei die Auswahl der beiden Halbjahre für jedes Fach gesondert erfolgt.
Die Gesamtpunktzahl von mindestens 95, höchstens 285 Punkten, die sich aus den anzurechnenden Leistungskursen und Grundkursen ergibt, wird in eine Durchschnittsnote umgerechnet (vgl. Anlage 12 OAVO).
Wenn Sie eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachgewiesen haben, wird Ihnen die
Fachhochschulreife zuerkannt. Das endgültige Zeugnis der Fachhochschulreife stellt Ihnen Ihre Schule aus.
Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:
Das Praktikum kann sowohl in Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben als auch in öffentlichen Verwaltungen, Behörden oder Institutionen sowie in sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden. Es soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennenlernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
Auf Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr-, Zivil-, der entwicklungspolitische Freiwilligen- sowie der Bundesfreiwilligendienst anzurechnen.